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Vom Gesetzgeber wurden die Führerscheinklassen ab 1999 in einer neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Abhängig von der beantragten Fahrerlaubnis benötigen Sie entweder eine Sehtestbescheinigung oder ein so genanntes Führerscheingutachten.

Welcher Sehtest für welche Prüfung?

Neue Klassen Alter Alte Klassen
A 25 Klasse I, Ia, Ib
A 18
A1 16
C 18 Klasse II
CE 18
B 18 Klasse III
BE 18
C1 18
C1E 18
D 21 Klasse II oder III
mit Personenbeförderung
DE 21
D1 21
D1E 21
M 16 Klasse IV
L 16 Klasse V
T 18
Mofa   Mofa
§ 48 Fahrgastbeförderung 21 Personenbeförderung
Angaben ohne Gewähr
Sehtest
Spezielle Gutachten

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